Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Personalvermittlungs- und damit verbundene Beratungsleistungen zwischen Meinecke Solutions, Inhaber Benjamin Meinecke, Oelmühler Str. 14, 58091 Hagen (nachfolgend „Vermittler“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Vermittler ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Für Bewerberinnen und Bewerber ist die Vermittlung kostenfrei; mit ihnen kommt kein entgeltlicher Vertrag zustande.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermittler unterstützt den Auftraggeber bei der Suche, Vorauswahl und dem Nachweis geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die vom Auftraggeber benannten Positionen.
(2) Der Vermittler schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Such- und Auswahlleistungen, nicht jedoch den Eintritt eines Vermittlungserfolgs. Die Entscheidung über eine Einstellung liegt allein beim Auftraggeber.
(3) Kandidatenprofile werden zunächst anonymisiert vorgestellt. Die Offenlegung der Identität erfolgt erst nach Zustimmung der Kandidatin bzw. des Kandidaten.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Vermittlers zustande, in dem Leistungen, Vergütung und Meilensteine im Einzelnen festgelegt sind. Die Annahme kann auch durch elektronische Signatur erfolgen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, setzt sie sich zusammen aus einer Anzahlung bei Auftragserteilung, einer Teilzahlung bei Erreichen des vereinbarten Meilensteins (z. B. Vorlage der vereinbarten Anzahl passender Kandidatenprofile) und einer Abschlusszahlung bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und einer vorgestellten Person.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(3) Der Anspruch auf die Abschlusszahlung entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber eine vom Vermittler vorgestellte Person innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung für dieselbe oder eine vergleichbare Position einstellt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Vermittler alle für die Durchführung erforderlichen Informationen (insbesondere Anforderungsprofil, Konditionen der Stelle, Ansprechpartner) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber informiert den Vermittler unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, über den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einer vorgestellten Person.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere Kandidatendaten, vertraulich.
(2) Der Auftraggeber darf ihm überlassene Kandidatenunterlagen und -daten nicht an Dritte weitergeben. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe und kommt es dadurch bei einem Dritten zu einer Einstellung, gilt § 4 Abs. 3 entsprechend.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermittlers.
§ 7 Haftung
(1) Der Vermittler wählt Kandidatinnen und Kandidaten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der von den Kandidaten gemachten Angaben oder für deren fachliche und persönliche Eignung.
(2) Der Vermittler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Hagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.